Washington/BrüsselGroßbritannien geht juristisch gegen die geplante Finanztransaktionssteuer der Euro-Zone vor. Das nicht zur Währungsgemeinschaft gehörende Land fürchtet Auswirkungen der Abgabe auf Finanzgeschäfte über die Euro-Länder hinaus.
Am Donnerstag wandte sich die Londoner Regierung deshalb an den Europäischen Gerichtshof, wie Finanzminister George Osborne am Freitag am Rande eines Treffens mit seinen Kollegen beim Internationalen Währungsfonds (IWF) in Washington sagte. Am Donnerstag lief eine Frist für Einwände gegen die Abgabe auf Geschäfte mit Aktien, Anleihen und Derivaten ab, die im Januar 2014 in den elf Euro-Ländern eingeführt werden soll. Sie soll jährlich 35 Milliarden Euro einbringen - als Ausgleich der Banken für die Hilfen während der Finanzkrise.
So soll die Börsensteuer funktionieren
Was ist eine Finanztransaktionssteuer?
Vereinfacht gesagt funktioniert sie wie eine Mehrwertsteuer auf den Handel mit Bank- und Börsenprodukten. Dazu zählen etwa Aktien, Anleihen oder spekulative Papiere (wie etwa Termingeschäfte, die sogenannten Derivate).Wer wird besteuert?
Wer macht bei der Steuer mit?
Wie hoch soll die Abgabe sein?
Wer bekäme das Geld?
Welche Produkte sind ausgenommen?
Und was ist mit Kleinanlegern?
Wie will die EU eine Flucht vor der Finanzsteuer verhindern?
Was befürchten Kritiker?
Wie geht es jetzt weiter?
"Wir sind nicht grundsätzlich gegen Transaktionssteuern", sagte Osborne. Großbritannien fürchte aber, dass die von der Europäischen Kommission initiierte Steuer auch über die daran beteiligten Länder hinaus Auswirkungen hat.
London beherbergt den größten Finanzplatz Europas. Am Widerstand unter anderem der Briten scheiterte nicht zuletzt deshalb der Versuch, die Finanztransaktionssteuer auf die gesamte EU auszudehnen.
EUROPÄISCHE UNION (EU)
Auch Italien machte am Freitag Front gegen die Steuer. Die Regierung in Rom werde die Abgabe nicht billigen, wenn sie auch auf den Handel mit Staatsanleihen angewendet werde, sagte Italiens Botschafter bei der Europäischen Union (EU), Ferdinando Nelli Feroci, vor Journalisten in Brüssel. "Unsere Position ist in diesem Punkt nicht verhandelbar", fügte er hinzu. Alle Länder, die der Steuer in einem ersten Schritt zugestimmt haben, müssen sie vor Inkrafttreten noch einstimmig genehmigen.
Im Januar wurden elf EU-Länder von einer qualifizierten Mehrheit der Finanzminister (Ecofin) ermächtigt, eine Verstärkte Zusammenarbeit zur Einführung einer Finanztransaktionsteuer zu begründen. Mitte Februar legte die EU-Kommission dazu einen Richtlinienvorschlag vor. Die Beratungen darüber laufen.
Gegen diese "Verstärkte Zusammenarbeit" reichte Großbritannien nun Klage ein. Das deutsche Finanzministerium wies darauf hin, dass Großbritannien selbst beim Ermächtigungsbeschluss im Rat nicht dagegen stimmte, sondern sich der Stimme enthielt.
"Die Bewertung des EUGH bleibt abzuwarten", erklärte das deutsche Ministerium. Mit Blick auf frühere Urteil des Gerichts in Sachen Verstärkte Zusammenarbeit "sind wir zuversichtlich, dass die Klage Großbritanniens nicht erfolgreich sein wird", ergänzte es.
Die an der verstärkten Zusammenarbeit beteiligten Mitgliedstaaten würden bei den erlassenen Regelungen im Übrigen darauf achten, "diese im Einklang mit dem Unionsrecht auszugestalten und insbesondere auch die Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten nicht beteiligter Mitgliedstaaten nicht in unzulässiger Weise zu beeinträchtigen."
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