Häufige Fragen zum Schuldenschnitt bei griechischen Anleihen und zu den
Auswirkungen auf das Land NRW:
Ist das Land NRW auch von dem Schuldenschnitt betroffen?
Der Umtausch der griechischen Anleihen beziehungsweise. der Schuldenschnitt
betrifft alle Gläubiger und damit auch die Versorgungsrücklage des Landes NRW.
Welchen Umfang haben griechische Staatsanleihen in Landesbesitz?
Das Land NRW hält griechische Anleihen in seiner Versorgungsrücklage mit einem
Nennwert von knapp 220 Millionen Euro, das sind 6,2 Prozent des gesamten
angesparten Vermögens in der Versorgungsrücklage. Die Papiere wurden lange vor
der Finanzkrise in den Jahren 2004 und 2005 erworben und galten damals als
absolut sicher. Der Versorgungsfonds des Landes NRW hält keine griechischen
Staatsanleihen.
Sind die Versorgungsbezüge der Beamten bzw. Pensionäre des Landes durch
die möglichen Ausfälle der griechischen Staatsanleihen gefährdet?
Antwort: Nein. Die Ansprüche der Versorgungsempfängerinnen und
Versorgungsempfänger werden durch den Schuldenschnitt nicht geschmälert. Sie
sind gesetzlich geregelt und richten sich direkt an das Land Nordrhein-Westfalen,
nicht gegen die Versorgungsrücklage NRW. Das in der Versorgungsrücklage
aufgebaute Sondervermögen dient dem Land als Puffer für künftig steigende
Versorgungsleistungen.
Warum wurden die griechischen Staatsanleihen nicht schon im Vorfeld
verkauft?
Antwort: Ein wirtschaftlicher Verkauf der Papiere war nicht möglich. Zum einen waren
die zu erwartenden Verluste in den Verkaufskursen nach Bekanntwerden der
Finanzprobleme Griechenlands bereits eingepreist. Zuvor bestand kein Grund, die
Anleihen zu verkaufen.
Welche Kosten entstehen dem Land durch den möglichen Verlust bei der
Versorgungsrücklage?
Antwort: Das Land muss mögliche Verluste oder verminderte Erträge nicht
ausgleichen. NRW hat in den Jahren 2005 bis 2009 aus Steuermehreinnahmen und
Personalminderausgaben zusätzlich gut 1,2 Milliarden Euro der Versorgungsrücklage
zugeführt. Ab dem Jahr 2018 sollen mit der Versorgungsrücklage als
Sondervermögen des Landes Versorgungsleistungen des Landeshaushalts
unterstützt werden. Der Schuldenschnitt vermindert die Puffer, die das Land NRW für
die künftigen finanziellen Versorgungsverpflichtungen aufgebaut hat
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