An die
Staatliche
Rechtsaufsicht[1] über die
Sparkassen
Regierungspräsidium
Darmstadt
Dezernat I 16
Luisenplatz
2
64283
Darmstadt
T 06151 12
5687
Mühltal, den
2.7.2013
Beschwerde
über die Sparkasse Darmstadt wg Verletzung des Bank(Kunden)Geheimnisses im
Rahmen einer Klage zur Auflösung der Depotbeziehung vorm LG Darmstadt 17 O xyz/13
Sehr geehrte
Damen und Herren,
im Rahmen
obiger Klage (Klageschrift als Anlage anbei) verstößt die SPK DA massiv gegen
die Vorschriften des Bankgeheimnisses. Als Anlage
A 1 lässt sie über ihren Anwalt RA Wiegand, der übrigens zeitnahe bei der
Rechtsanwaltskammer von mir wegen dieses Verstoßes vorgestellt wird, insgesamt
13 Seiten eng bedruckt mit etwa 300 Depotpostionen meiner nn Koch beim
Gericht vorlegen. Beweisvorschlag (im Bestreitensfalle seitens der SPK DA):
Beiziehung der LG-Akte.
Dies ist
selbst unter „prozessnotwendigen“ Gesichtspunkten vollkommen überflüssig und stellt
die massive Verletzung des Bankgeheimnisses dar, das ja auch im Zivilprozess
gilt. Die Summe der Depotpositionen zur Streitwertbestimmung hätte ausgreicht.
Ich bitte
Sie als Rechtsaufsicht tätig zu werden und mir das Aktenzeichen Ihrer
Bemühungen mitzuteilen.
Viele Grüße
Rolf Koch
Zur Eisernen
Hand 25
64367
Mühltal
T 06151 14
77 94
F 06151 14
53 52
Anlage
Klageschrift
[1] Staatliche Rechtsaufsicht über 13
öffentlich-rechtliche Sparkassen
Das Dezernat I16 – Kommunal- und Sparkassenaufsicht –
des Regierungspräsidiums Darmstadt nimmt nach dem Hessischen Sparkassengesetz
die staatliche Rechtsaufsicht über 13 öffentlich-rechtliche Sparkassen wahr,
deren Gewährträger Landkreise, Städte, Gemeinden oder Zweckverbände sind.
Hierbei bedient sich die Sparkassenaufsicht des
Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen mit seiner Prüfungseinrichtung.
Weitere Infos zu den Sparkassen finden Sie auf deren Homepage (sparkasse.de).
© 2013 Regierungspräsidium Darmstadt . Luisenplatz 2 .
64283 Darmstadt
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